Kfz-Versicherung

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist die Pflichtversicherung im Auto, die Dritte bei einem selbstverschuldeten Schadensfall entschädigen wird.

Die Voll- oder Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt Ihr Fahrzeug gegen Feuer, Diebstahl, Glasschäden, Naturgewalten und Tierkollisionen ab.

Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden ab. Es wird allgemein empfohlen, in den ersten fünf Jahren eine Vollkaskoversicherung abzuschließen und anschließend auf eine Teilkaskoversicherung zu wechseln.

Fahrerversicherung

Jede Person, die Opfer eines Verkehrsunfalls wird, wird von der Versicherung des Unfallverursachers entschädigt.

Wenn Sie hingegen an einem Unfall schuld sind (oder die alleinige Schuld tragen), greift Ihre Versicherung nicht.

Um Kosten zu vermeiden, können Sie eine „Fahrer- oder Verkehrsversicherung“ abschließen. Sie werden nach Ihrer Wahl entschädigt: im Todesfall, bei Invalidität, Arbeitsunfähigkeit oder für medizinische Kosten.